Visaverfahren und Antragsformulare
Visaverfahren und Antragsformulare
Alle Merkblätter und der Ablauf des Antragsverfahrens für Visa werden regelmäßig an die gegebenen Umstände angepasst. Die aktuellsten Informationen finden Sie auf dieser Website.
Bitte beachten Sie, dass auf veralteten Merkblättern aufgeführte Informationen zur Antragstellung oft nicht den aktuellen Anforderungen entsprechen. Bitte erkundigen Sie sich daher zeitnah zur Antragstellung nach den aktuellen Antragsvoraussetzungen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Anfragen deren Beantwortung sich aus der Website ergibt, nicht zusätzlich einzeln beantwortet werden können. Bei weitergehenden Fragen steht Ihnen die Visastelle gerne zur Verfügung.
WICHTIG:
Visaanträge werden in der Visastelle nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten entgegengenommen:
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 13.00 Uhr
Ausführliche Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie im Merkblatt hierzu (http://www.manila.diplo.de/contentblob/2612426/Daten/1856518/MB_visa_termin.pdf)
Bei der Terminvereinbarung über das Callcenter der Botschaft werden bereits die für das Visumverfahren benötigten Daten abgefragt.
Um die Telefongebühr gering zu halten wird dringend empfohlen, sämtliche Antragsunterlagen nebst gültigem Reisepass zur Terminvereinbarung bei sich zu haben.
Die Daten werden vom Callcenter gespeichert zur Datenverarbeitung in der Visastelle.
Hierdurch wird die manuelle Dateneingabe durch Mitarbeiter der Visastelle vermieden.
Die manuelle Dateneingabe in der Visastelle würde zwangsläufig zu erheblichen Wartezeiten auf Visatermine führen. Dies ist nicht Ihrem Sinne.
Die Antragsdaten werden für die elektronische Datenverarbeitung benötigt.
Ohne die elektronische Datenverarbeitung kann kein Visum erteilt werden.
Bitte stellen Sie Folgendes sicher wenn Sie die Botschaft zur Abgabe ihres Visumantrags besuchen:
1. Sprechen Sie rechtzeitig zu Ihrem vereinbarten Termin in der Botschaft vor.
2. Bringen Sie alle notwendigen Unterlagen mit, die im für Ihr Anliegen jeweils zutreffenden Merkblatt (s. unten) aufgelistet sind (ein unvollständiger Visaantrag wird am Schalter zurückgewiesen und der Antragsteller gebeten, einen neuen Vorsprachetermin zu vereinbaren.)3. Prüfen Sie die Daten in Ihrem Visumantragsformular genau, bevor Sie Ihre Unterlagen am Visaschalter einreichen und machen Sie – wo notwendig - Korrekturen (das Antragsformular ist die einzig rechtlich bindende Unterlage; Visa werden mit Daten entsprechend den im Antragsformular angegebenen Daten ausgestellt).
Alle Merkblätter und der Ablauf des Antragsverfahrens für Visa werden regelmäßig an die gegebenen Umstände angepasst. Die aktuellsten Informationen finden Sie auf dieser Website.
Bitte beachten Sie, dass auf veralteten Merkblättern aufgeführte Informationen zur Antragstellung oft nicht den aktuellen Anforderungen entsprechen, und erkundigen Sie sich zeitnah zur Antragstellung nach den aktuellen Antragsvoraussetzungen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Anfragen deren Beantwortung sich aus der Website ergibt, nicht zusätzlich einzeln beantwortet werden können. Bei weitergehenden Fragen steht Ihnen die Visastelle gerne zur Verfügung.
Wichtig: Die Botschaft macht darauf aufmerksam, dass im Rahmen der Terminvereinbarung bereits die für das Visumverfahren benötigten Daten abgefragt werden. Dies verkürzt die Dauer der persönlichen Vorsprache und trägt gleichzeitig dazu bei, dass mehr Termine vergeben werden können und somit keine übermässig langen Wartezeiten auf einen Termin entstehen. Um die Telefongebühr gering zu halten wird daher dringend empfohlen, sämtliche Antragsunterlagen nebst gültigem Reisepass zur Terminvereinbarung bei sich zu haben.
Schengenvisum
Für kurze Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (z.B. Besuche, Geschäftsreisen, Tourismus) benötigen philippinische Staatsangehörige sowie die Staatsangehörigen der Marshallinseln, Mikronesiens und Palaus ein Schengenvisum.
Ein Schengenvisum ist für 26 europäische Staaten gültig.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit von Schengenvisa-Anträgen mindestens eine Woche beträgt. Die Visa können nicht früher erteilt werden.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem für Ihren Reisezweck zutreffenden Merkblatt (wie unten aufgeführt):
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Merkblatt zu Schengenvisa zu Geschäftszwecken [pdf, 68,1k]
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Merkblatt zu Schengenvisa zum Zwecke des Messebesuchs [pdf, 66,2k]
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Merkblatt zu Schengenvisa zum Zwecke des Besuchs bei Freunden / Familie [pdf, 71,08k]
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Merkblatt zu Schengenvisa zum Zwecke des Tourismus [pdf, 69,83k]
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Merkblatt zu Schengenvisa zur Aufnahme eines Sprachkurses (Dauer: maximal 3 Monate) [pdf, 69,89k]
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Online-Antragsformular für ein Schengenvisum
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Terminvergabe-Visa [pdf, 38,87k]
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Erklärung - von jedem Antragsteller zu unterzeichnen [pdf, 32,43k]
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Fotoanforderungen
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Hinweise zum Remonstrationsverfahren [pdf, 70,41k]
Heirat
Die Antragsvoraussetzungen für ein deutsches Visum für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland zum Zweck der Eheschließung in Deutschland entnehmen Sie bitte dem nachfolgendem Merkblatt.
*Hinweis: die Botschaft erteilt Aufenthaltstitel in der Form des Visums mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 90 Tagen und mehrfacher Einreise. Der Visainhaber muss dann kurz nach Einreise in Deutschland die zuständige Ausländerbehörde kontaktieren, welche dann die Aufenthaltserlaubnis erteilt.
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Merkblatt zu Visa für Eheschließung in Deutschland [pdf, 76,17k]
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Antragsformular [pdf, 662,65k]
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Terminvergabe-Visa [pdf, 38,87k]
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Erklärung - von jedem Antragsteller zu unterzeichnen [pdf, 32,43k]
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Nachweis einfacher Deutschkenntnisse [pdf, 79,65k]
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Fotoanforderungen
Familienzusammenführung
Die Antragsvoraussetzungen für ein deutsches Visum für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland zur Familienzusammenführung (von ausländischen Ehefrauen/Ehemännern zum Ehepartner in Deutschland oder ausländischen minderjährigen Kindern zu den Eltern) entnehmen Sie bitte dem nachfolgendem Merkblatt.
*Hinweis: die Botschaft erteilt Aufenthaltstitel in der Form des Visums mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 90 Tagen und mehrfacher Einreise. Der Visainhaber muss dann kurz nach Einreise in Deutschland die zuständige Ausländerbehörde kontaktieren, welche dann die Aufenthaltserlaubnis erteilt.
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Merkblatt zu Visa für Familienzusammenführung in Deutschland [pdf, 93,56k]
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Antragsformular [pdf, 662,65k]
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Terminvergabe-Visa [pdf, 38,87k]
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Erklärung - von jedem Antragsteller zu unterzeichnen [pdf, 32,43k]
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Von jedem Antragsteller bei Familienzusammenführung und Eheschließung zu unterschreiben [pdf, 54,13k]
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Nachweis einfacher Deutschkenntnisse [pdf, 79,65k]
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Fotoanforderungen
Visa für Seeleute
Seeleute, die auf einem deutschen Schiff (Schiff, das unter deutscher Flagge fährt) arbeiten wollen, brauchen eine gültige deutsche Aufenthaltsgenehmigung, die in Form eines nationalen Visums bei der Deutschen Botschaft eingeholt werden muss.
Seeleute, die auf einem unter ausländischer Flagge fahrenden Schiff arbeiten sollen und ihren Dienst auf dem Schiff in einem deutschen Seehafen antreten sollen (z.B. Hamburg, Bremerhaven), brauchen für die Einreise in das Schengengebiet (z.B. Flughafen Frankfurt a.M.) ein Schengenvisum, welches im Regelfall als Transitvisum erteilt wird.
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Merkblatt Visa für Seeleute [pdf, 63,98k]
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Antragsformular [pdf, 662,65k]
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Antragsformular [pdf, 89,47k]
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Terminvergabe-Visa [pdf, 38,87k]
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Erklärung - von jedem Antragsteller zu unterzeichnen [pdf, 32,43k]
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Fotoanforderungen
Visa zur Arbeitsaufnahme
Antragsteller, die in Deutschland arbeiten wollen, brauchen eine gültige deutsche Aufenthaltsgenehmigung, die in Form eines nationalen Visums* bei der Deutschen Botschaft eingeholt werden muss.
*Hinweis: die Botschaft erteilt Aufenthaltstitel in der Form des Visums mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 90 Tagen und mehrfacher Einreise. Der Visainhaber muss dann kurz nach Einreise in Deutschland die zuständige Ausländerbehörde kontaktieren, welche dann die Aufenthaltserlaubnis erteilt.
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Merkblatt zur Beantragung eines Visums zur Arbeitsaufnahme [pdf, 83,49k]
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Antragsformular [pdf, 662,65k]
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Terminvergabe-Visa [pdf, 38,87k]
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Erklärung - von jedem Antragsteller zu unterzeichnen [pdf, 32,43k]
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Fotoanforderungen
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Hinweise zum Remonstrationsverfahren [pdf, 70,41k]
Au-pair Visa
in nachstehenden Merkblättern finden Sie Informationen zur Beantragung von Au-pair-Visa (mit Dauer von mehr als 90 Tagen*) in Deutschland.
*Hinweis: die Botschaft erteilt Aufenthaltstitel in der Form des Visums mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 90 Tagen und mehrfacher Einreise. Der Visainhaber muss dann kurz nach Einreise in Deutschland die zuständige Ausländerbehörde kontaktieren, welche dann die Aufenthaltserlaubnis erteilt.
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Merkblatt zu Au-Pair [pdf, 82,06k]
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Antragsformular [pdf, 662,65k]
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Terminvergabe-Visa [pdf, 38,87k]
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Erklärung - von jedem Antragsteller zu unterzeichnen [pdf, 32,43k]
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Fotoanforderungen
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Hinweise zum Remonstrationsverfahren [pdf, 70,41k]
Visa für ein Studium in Deutschland
In nachstehenden Merkblättern finden Sie Informationen zur Beantragung von Visa zum Studium (mit Dauer von mehr als 90 Tagen*) in Deutschland.
*Hinweis: die Botschaft erteilt Aufenthaltstitel in der Form des Visums mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 90 Tagen und mehrfacher Einreise. Der Visainhaber muss dann kurz nach Einreise in Deutschland die zuständige Ausländerbehörde kontaktieren, welche dann die Aufenthaltserlaubnis erteilt.
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Merkblatt zum Studium in Deutschland [pdf, 80,24k]
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Antragsformular [pdf, 662,65k]
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Erklärung - von jedem Antragsteller zu unterzeichnen [pdf, 32,43k]
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Terminvergabe-Visa [pdf, 38,87k]
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Fotoanforderungen
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Hinweise zum Remonstrationsverfahren [pdf, 70,41k]