Passangelegenheiten

Wichtige Informationen zur Ausstellung von Reisepässen im Ausland ab dem 1. November 2007

Am 1. November 2007 ist ein neues Passgesetz in Kraft getreten. Dieses sieht u.a. vor, dass in deutschen Reisepässen (bordeauxroter Einband) künftig auch Fingerabdrücke auf dem bereits seit zwei Jahren in Passdokumenten enthaltenen Chip gespeichert werden müssen.

Weitere Informationen und Downloads finden Sie auf dieser Webseite:

Fingerabdruck für neuen Pass

Passangelegenheiten - Antragsformular, Merkblätter

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Manila kann ab sofort wieder reguläre Reisepässe (sog. Europapässe) ausstellen.
Da seit dem 01.11.2007 in deutschen Reisepässen für alle Personen ab dem 6. Lebensjahr auch Fingerabdrücke gespeichert werden müssen, ist eine persönliche Vorsprache unumgänglich.
Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit unter 12 Jahren kann an Stelle eines Reisepasses auch ein Kinderreisepass ausgestellt werden.

Wichtiger Hinweis für Doppelstaater

Bei Doppelstaatern (Erwachsene und Kinder) ist zu beachten, dass nach internationaler Übung

  • die Einreise nach und die Ausreise aus Deutschland nur mit deutschem Reiseausweis,
  • die Einreise in und die Ausreise aus dem anderen Staat (dessen Staatsangehörigkeit die Betreffenden ebenfalls besitzen) nur mit den nationalen Dokumenten des anderen Staates

erfolgen kann.

Deutsch-philippinische Doppelstaater müssen daher für die Aus-und Einreise von/nach Deutschland ein gültiges deutsches Reisedokument und für die Ein- und Ausreise auf die / aus den Philippinen ein gültiges philippinisches Reisedokument vorzeigen.

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Fingerabdruck für neuen Pass