Servicespektrum Konsularhilfe

Für die im Ausland ansässigen Deutschen sind die Auslandsvertretungen in allen rechtlichen Angelegenheiten die wichtigste Verbindungsstelle nach Deutschland.

Besonderer Hinweis:
Die Einschaltung von Vermittlern/Vermittlerbüros in Visums-, Heirats-, Urkundenprüfungs- und Familienrechtsangelegenheiten ist weder erforderlich noch sinnvoll. Ihre Dienste sind kostenpflichtig und beschleunigen das jeweilige Verfahren nicht. Verbindliche Auskünfte werden nur von der Botschaft direkt an den Antragssteller erteilt.

SOS - Notfalltelefon

Notfälle

Hier erhalten Sie Informationen vom Auswärtigen Amt und ein Merkblatt der Botschaft, wie Sie im Falle eines Notfalls (z.B. Geld-, Pass- oder Kreditkartenverlust) vorgehen sollen.

Familienfeier

Informationen des Standesamtes I in Berlin

Informationen zu Eheschließungen / Lebenspartnerschaften, Geburt eines Kindes im Ausland, Sterbefällen mit Auslandsbezug und damit im Zusammenhang stehenden Fragen (z.B. Namensrecht)

Servicespektrum Konsularhilfe

Wahlen

Wahlurne

Hier finden Sie Informationen zum Wahlrecht für Auslandsdeutsche

Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher gem. § 13 Staatsangehörigkeitsgesetz

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Die bisher restriktive Entscheidungspraxis des Bundesverwaltungsamts ist geändert worden.